Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Segeberger Burgenspass
Ostlandstraße 8
23795 Bad Segeberg
Telefon: 0172 4638942
E-Mail: info@burgenspass.de
Internet: www.burgenspass.de
Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Firma Segeberger Burgenspass (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“). Sie gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1 Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Bestellung des Mieters schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages und der vollständigen Bezahlung gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt jede Anfrage als unverbindlich.
§ 2 Abholung, Rückgabe und Transport
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Vermieter abzuholen und nach Ablauf der Mietzeit ordnungsgemäß zurückzubringen, sofern nicht ausdrücklich eine Lieferung vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann der Mietgegenstand unmittelbar an den nächsten Nutzer weitergegeben werden, sofern der Vermieter dem ausdrücklich zustimmt.
(2) Die vereinbarte Abhol- und Rückgabezeit stellt einen festen Termin dar. Eine Verspätung des Mieters, die zu Verzögerungen weiterer Vermietungen führt, kann dem Mieter mit einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 30,00 € je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Transport der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Transport des Mietgegenstandes am Fahrzeug oder an Dritten entstehen. Zum Transport sind geeignete Fahrzeuge (Kombi, Van oder Fahrzeug mit Anhänger) erforderlich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Mietgebühren sind vor Nutzung des Mietgegenstandes auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Ein Skontoabzug oder andere Abzüge ohne schriftliche Zustimmung sind unzulässig.
§ 4 Nutzung und Sicherheit
(1) Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Nutzungsdauer eine geeignete Aufsichtsperson zu stellen.
(2) Der Mieter hat die beiliegende Aufbauanleitung zwingend zu beachten. Der direkte Kontakt aufblasbarer Mietgegenstände mit dem Boden ist strengstens untersagt. Es ist stets die mitgelieferte Schutzplane zu verwenden. Bei stärkerem Wind oder Windböen sind alle aufblasbaren Mietgegenstände zusätzlich am Boden zu verankern.
(3) Bei privater Nutzung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Bei gewerblicher Nutzung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ausdrücklich empfohlen.
§ 5 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, ungeeigneten Standort, Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise oder Fahrlässigkeit entstehen, in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten. Bei Verlust oder Totalschaden des Mietgegenstandes oder Zubehörs haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
(2) Entstandene Schäden während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei Ausfall des Mietgegenstandes nach Abholung entsteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Schadensersatz.
§ 6 Witterung und höhere Gewalt
(1) Bei einer Windstärke ab 38 km/h (5 Bft.), bei Regen, Schnee oder Unwetter dürfen aufblasbare Mietgegenstände nicht benutzt und müssen unverzüglich abgebaut werden.
(2) Sofern ungünstige Wetterbedingungen mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erkennbar sind, kann der Termin kostenfrei verschoben werden. Der Nachholtermin soll innerhalb von vier Wochen ab dem ursprünglichen Termin liegen. Ist eine Verschiebung nicht möglich, gilt die Stornoregelung gemäß § 7.
§ 7 Stornierung
Stornierungen sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn werden 70 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Am Veranstaltungstag oder nach Übernahme des Mietgegenstandes ist der volle Mietpreis zu entrichten. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 8 Reinigung und Rückgabe
(1) Der Mietgegenstand ist in sauberem und trockenem Zustand, vollständig und ordnungsgemäß verpackt (Plane, Transportsack oder Verpackung) zurückzugeben. Hüpfburgen sind vor dem Verpacken abzusaugen und bei Nässe zu trocknen.
(2) Wird der Mietgegenstand nicht im vereinbarten Zustand zurückgegeben, berechnet der Vermieter die anfallenden Reinigungs-, Trocknungs- und Verpackungskosten von mindestens 30,00 € zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von mindestens 50,00 €.
(3) Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen Kalendertag die reguläre Tagesmiete zusätzlich berechnen.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Krankheit oder Ausfall von Transportmitteln, ist der Vermieter von der Leistungspflicht befreit.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
(1) Es ist untersagt, Sand, Erde, Konfetti, Lebensmittel oder spitze Gegenstände mit auf die aufblasbaren Mietgegenstände zu nehmen. Das Hüpfen ist nur barfuß oder auf Socken gestattet. Der Aufbau darf nur auf einer sauberen, ebenen und von spitzen Gegenständen freien Fläche erfolgen.
(2) Der Zugang zum Gebläse ist ausschließlich der verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Der Mietgegenstand darf erst betreten werden, wenn er vollständig aufgeblasen ist. Während des Ablassens der Luft darf sich niemand darauf befinden. Bei Stromausfall sind die Geräte sofort zu verlassen.
(3) Der Mietgegenstand darf nicht über den Boden gezogen werden.
§ 11 Datenschutz, Recht und Gerichtsstand
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter www.burgenspass.de.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bad Segeberg. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
§ 13 Zusätzliche Bestimmungen für Schaustellerbetrieb / Eigenbetrieb
(1) Betreibt der Vermieter die Mietgegenstände (z.B. Hüpfburgen, Eventmodule) im Rahmen eines Schaustellerbetriebes selbst, gelten die nachfolgenden Sonderregelungen ergänzend.
(2) Der Betreiber verpflichtet sich, alle behördlichen Auflagen, Sicherheitsvorschriften und Versicherungspflichten zu erfüllen.
(3) Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
(4) Der Kunde (z.B. Veranstalter, Kommune, Auftraggeber) hat für einen geeigneten Standort, Stromanschluss und ausreichenden Platz zur Aufstellung zu sorgen.
(5) Der Betreiber haftet nicht für Ausfälle infolge höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Sturm, behördliche Untersagung oder technische Störung, die trotz ordnungsgemäßer Wartung auftreten.
(6) Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten entsprechend der Ziffern 3 und 7 dieser AGB, sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Stand November 2025
